(...) § 34 SGB V dürfen Krankenkassen für sogenannten „Lifestyle-Therapien“ nicht aufkommen. Begründet wird dies damit, dass eine Finanzierung von Arzneimitteln, deren Einsatz im Wesentlichen durch die Art der persönlichen Lebensführung bedingt ist, durch denjenigen erfolgt, der diese individuelle Bedürfnisbefriedigung zur Aufwertung des Selbstwertgefühls anstrebt. Eine Finanzierung zu Lasten der Solidargemeinschaft sollte ausdrücklich ausgeschlossen sein. (...)
(...) Die Argumente, die in dem von Ihnen erwähnten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes aufgeführt werden, sind nicht neu. Ich bleibe daher bei meiner Einschätzung, dass Deutschland für alle wichtigen Entschewichtigen Entscheidungen Vetorecht verfügt. (...)
(...) Juli, in der Sie Stellung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht nehmen. (...) Gutachter und Sachverständige haben den Lösungsansatz der Christlich-Liberalen Koalition zuvor geprüft und für verfassungsgemäß befunden, das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen. (...)
(...) Ich halte die Ehe in ihrer jetzigen Form auch weiterhin für schützenswert. Die von Ihnen befürchtete „wirtschaftliche Aneinanderkettung“ kann jedoch vermieden werden, indem der Erwerbsanteil von Frauen noch weiter erhöht wird, dies verhindert Abhängigkeiten. (...)
(...) Das System aus Grundsicherung und Sozialhilfe in unserem Land ermöglicht den Menschen, die sich auf dem freien Arbeitsmarkt nicht behaupten können, eine Teilhabe an der Gesellschaft. Die Art und Höhe dieser Leistungen ist regelmäßig gerichtlich überprüfbar. (...)
(...) Ich bin überzeugt davon, dass Entscheidungen des ESM durchaus der Kontrolle einzelner Staaten unterliegen. (...) Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. (...)