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Frage von Guntram S. •

Frage an Ingrid Fischbach von Guntram S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Fischbach,

Vielen Dank zunächst für Ihr umfangreiches Statement zu meiner Frage:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37558--f346438.html#q346438

Dennoch muss ich da mal nachhaken:

- glauben Sie wirklich, dass es für eine Mehrheit von Frauen von großem Vorteil war, dass die Frauenbewegung sich mit zum Teil pauschalisierenden Vorurteilen über das andere Geschlecht für rein MATERIELL orientierte Rechte eingesetzt hat und damit erhebliche emotionale Gräben zwischen den Geschlechtern ausgehoben hat?
- die EHE ist ein Begriff, der aus dem Alten Testament kommt, also der geistlichen Welt. Ist da nicht bereits mit der Zusicherung der freien Ausübung einer Religion der Schutz des Ehebegriffes und dessen Inhaltes, nämlich die Zusicherung von Liebe, Treue und Verlässlichkeit, gegeben?
- bedeutet die Trennung von Kirche und Staat nicht konsequenter Weise, dass der Staat das Vertragswerk, was er als Ehe verkauft, gar nicht so nennen DARF?
- wollen Sie als Frau wirklich vom Staat einen speziellen Geschäftsvertrag, der Menschen wirtschaftlich aneinanderkettet und damit die Liebe im Regelfall auf Dauer abtötet? Ist so ein Konstrukt wirklich schützenswert, welches in mittlerweile fast 50% der Fälle zwangsläufig scheitert, weil der Mann darin gerade bei geringem Einkommen nur noch eine eigentlich aus rationaler Sicht nicht tragbare Verantwortung sehen kann und manche Frau dieses Konstrukt auch als Freibrief versteht, den Mann wirtschaftlich auszunutzen.
- die Ehegesetze des bürgerlichen Gesetzbuches sind m.E. (insbesondere Unterhaltsgesetze) älter als das Grundgesetz. Wiederspricht das nicht Ihrer Aussage, die Gesetze seien ein Ausfluss des Grundgesetzes? Und wenn dies doch der Fall war, dann waren die Gesetze zwischen 1949 und 1977 verfassungsrechtlich OK, die danach sind jedoch in Teilen durch Manipulationen der SPD verfassungswidrig geworden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seiß,

vielen Dank für Ihre erneue Email auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie vertiefend Stellung zu familien- und gleichstellungspolitischen Fragen nehmen. Gerne möchte ich abschließend darauf antworten.

Die Frauenbewegung hat sich nicht für rein materiell orientierte Rechte eingesetzt, vielmehr standen bei dieser Auseinandersetzung die Selbstbestimmung sowie die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft im Vordergrund – damit wurde keine Ursache für Gräben zwischen den Geschlechtern geschaffen. Gestützt durch das grundrechtliche Gebot zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität fehlt im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Definition des Ehebegriffs. Hierdurch soll vermieden werden, den Ehegatten Vorgaben zu machen, welchen Sinn sie ihrer Lebensgemeinschaft geben wollen – damit wird die Trennung von Kirche und Staat gewahrt.

Ich halte die Ehe in ihrer jetzigen Form auch weiterhin für schützenswert. Die von Ihnen befürchtete „wirtschaftliche Aneinanderkettung“ kann jedoch vermieden werden, indem der Erwerbsanteil von Frauen noch weiter erhöht wird, dies verhindert Abhängigkeiten.

Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen ständigen Veränderungen, insbesondere das Unterhaltsrecht ist erst vor wenigen Jahren grundlegend neu gefasst worden. Die jeweiligen Normen werden regelmäßig im Lichte aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen einer neuen Auslegung durch die Richter und den Gesetzgeber unterzogen. Jedes Gericht kann eine Vorschrift beim Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin prüfen lassen, dieses hat bisher keine Manipulationen feststellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB