Frage an Ingrid Fischbach von Christiane S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Fischbach,
ich versuche nun bereits zum 4 Mal mit dem Rauchen aufzuhören.
Warum gibt es eigentlich keine stationären oder ambulanten oder Langzeittherapien für die Raucherentwöhnung.
Ich arbeite in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Suchtabteilung auf der jede erdenkliche Sucht behandelt wird, nur nicht die Nikotinsucht.
Nun könnte man ja sagen: hör doch einfach auf. Aber so einfach ist das für einen starken Raucher nicht.
Ich finde es unmöglich, dass alle Abhängigkeiten behandelt werden und auch von den Krankenkassen bezahlt werden, nur die Nikotinabhängigkeit nicht.
Behandelt werden u.a.. ja auch die Alkoholabhängigkeit, die Drogenabhängigkeit, die Tablettenabhängigkeit, die Sexsucht, die Spielsucht, die Esssucht sowie Bulimie usw. Warum nicht auch die Nikotinsucht???? Sind wir Raucher weniger wert? Ach nein, kann ja nicht sein, an uns wird ja eine Menge verdient. Vielleicht deshalb keine Therapie?? Gehen zu viele Steuergelder verloren, wenn zu viele Raucher durch Hilfe von Entzugsbehandlungen aufhören. Vielleicht könne Sie mir diese Frage ja beantworten, meine behandelnden Ärzte und auch meine Krankenkasse konnten das nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Schwarz,
vielen Dank für Ihre Email auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie Stellung zu möglichen Kostenübernahmen für die Entwöhnung von Rauchern nehmen.
Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die mit dem Rauchen aufhören wollen, sind in unserem Land durchaus gegeben. Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören möchten, muss Ihre Krankenkasse Hilfe leisten. Nach §20 SGB V muss sie Maßnahmen fördern, die den von den Krankenkassen bestimmten Qualitätsstandards genügen. Dazu zählen Kurse zur Rauchentwöhnung, die von qualifiziertem Personal geleitet werden. Die gesetzliche Krankenversicherung kann einen hohen Teil der Kursgebühren übernehmen. Zudem sind die meisten Ersatzstoffe, die zur Rauchentwöhnung eingenommen werden können (Nikotinpflaster etc.), verschreibungsfrei im Handel erhältlich. Die Kosten dafür sind oftmals geringer als die für den Erwerb von Tabakwaren.
Im Moment ist die vollständige Kostenübernahme von Therapien rechtlich nicht gestattet. Gem. § 34 SGB V dürfen Krankenkassen für sogenannten „Lifestyle-Therapien“ nicht aufkommen. Begründet wird dies damit, dass eine Finanzierung von Arzneimitteln, deren Einsatz im Wesentlichen durch die Art der persönlichen Lebensführung bedingt ist, durch denjenigen erfolgt, der diese individuelle Bedürfnisbefriedigung zur Aufwertung des Selbstwertgefühls anstrebt. Eine Finanzierung zu Lasten der Solidargemeinschaft sollte ausdrücklich ausgeschlossen sein. Ich weiß, dass diese Argumentation ebenso bei Alkohol- oder Drogensucht erfolgen kann, verfassungsrechtliche Bedenken bestehen aber gegen diese Abgrenzung nicht.
Die vollständige Übernahme von Therapiekosten durch die Krankenkassen würde zudem voraussetzen, dass man süchtige Raucher künftig als kranke Menschen einstufen müsste. Dies ist eine Frage, die nur schwer einzuschätzen ist. Wo würden Sie die Grenze ziehen zwischen Genuss- und Kettenrauchen? Wollen wir jeden Raucher künftig grundsätzlich zu einem Kranken machen, auch wenn er sich selbst dadurch stigmatisiert fühlt? All diese Fragen gilt es abzuwägen, ich glaube daher nicht, dass der finanzielle Aspekt der Steuereinnahmen durch die Raucher bei der jetzigen Regelung im Vordergrund steht.
Ich kann gut nachvollziehen, dass es schwer für Sie als Betroffene ist, mit dem Rauchen aufzuhören, viel Unterstützung kann aber auch das persönliche Umfeld bewirken. Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle viel Kraft und Durchhaltevermögen für Ihr Vorhaben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB