Frage an Ingrid Fischbach von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Fischbach,
soeben wurde das von Ihrer Partei eingebrachte neue Wahlrecht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Dies ist nicht das erste Gesetz Ihrer Regierung, das in Karlsruhe gekippt wird. Spontan fallen mir noch die Gesetze zur Voratsdatenspeicherung und zu den ALG2-Regelsätzen ein.
Ich bin erschrocken darüber, wie eine Regierung so häufig über ihre eigenen Grundsätze hinwegsehen kann.
Daher meine Fragen:
Wie kann es sein, dass eine Regierung so häufig verfassungswidrige Gesetze erlassen will?
Welche Rolle spielt für Sie persönlich das Grundgesetz?
Warum wird das Grundgesetz von Ihrer Regierung nicht entsprechend seiner Bedeutung gewürdigt?
MfG
Sehr geehrter Herr Linke,
vielen Dank für Ihre Email auf abgeordnetenwatch.de vom 25. Juli, in der Sie Stellung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht nehmen. Selbstverständlich will keine Regierung absichtlich verfassungswidrige Gesetze erarbeiten. Die juristische Beurteilung von Sachverhalten ist aber oft nicht eindeutig, es gibt daher verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Gutachter und Sachverständige haben den Lösungsansatz der Christlich-Liberalen Koalition zuvor geprüft und für verfassungsgemäß befunden, das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen. Daher müssen jetzt zügig Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, um eine den Vorgaben des Gerichts entsprechende Lösung zu erarbeiten. Das Grundgesetz spielt für mich eine sehr wichtige Rolle. Die darin enthaltenen Grundrechte spiegeln den Wertekanon unserer Gesellschaft wieder. Menschenwürde und Freiheitsrechte sind unverzichtbare Bestandteile unseres Zusammenlebens. Mein persönliches und politisches Handeln messe ich an den Maßstäben des Grundgesetzes. Ich sehe nicht, dass die jetzige Bundesregierung das Grundgesetz nicht entsprechend seiner Bedeutung würdigt. So wurden zum Beispiel die von Ihnen angeführten ALG 2 Regelsätze von einer rot-grünen Bundesregierung beschlossen, die unionsgeführte Bundesregierung musste dann deren Versäumnisse aufarbeiten. Jede Regierung ist aber bestrebt, verfassungskonforme Gesetze auszuarbeiten. Die Überprüfung dieser Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht gehört zu dessen ureigensten Aufgaben, diese Begrenzung staatlicher Macht ist auch ein Kennzeichen unseres Rechtsstaates.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB