
(...) Ich kann Ihren Ärger gut verstehen, dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nur ihrer Pflicht nachgehen, in dem Sie dafür sorgen, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung von den Bürgerinnen und Bürgern eingehalten werden. Ebenso gehört es zu den unangenehmen Aufgaben bei Nichteinhaltung Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen. (...)