Frage an Ingo Schmitt von Stefan K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
es ist ja offensichtlich, dass die deutschen Automobilhersteller ihre Selbstverpflichtung, den CO2-Ausstoß ihrer Autos bis 2012 auf 120 g/km zu senken, nicht erfüllen werden. Die Bundeskanzlerin und der Bundeswirtschaftsminister bekämpfen bekanntlich das Ziel der Europäischen Kommission, diese freiwillige Selbstverpflichtung nunmehr gesetzlich zu regeln.
Was spricht Ihrer Auffassung gegen eine gesetzliche Regelung, wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung wertlos ist, weil die Industrie sich nicht an diese Vereinbarung halten möchte?
Sehr geehrter Herr Kania,
vielen Dank für Ihre Email vom 2. Februar 2007. Ihre Frage möchte ich gern wie folgt beantworten:
Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass nicht nur auf Fahrzeugkonstruktionen Einfluss genommen werden sollte, sondern dass auch andere Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation vorangetrieben werden müssen. Eine Möglichkeit, die zur Verminderung beiträgt, ist der Einsatz von Biokraftstoffen. Dadurch würde der CO2 -Ausstoß sämtlicher Fahrzeuge in Europa verringert werden und nicht nur bei Neufahrzeugen. Jedoch steht das Rechtsetzungsverfahren der EU noch am Anfang und man kann noch keine genauen Aussagen über die abschließenden Regelungen treffen.
Fakt ist aber, dass Deutschland einer der führenden Herstellernationen in der Automobilindustrie ist, besonders in Bezug auf die Produktion von Mittel- und Oberklassemodellen. Das heißt, ein einheitlicher Grenzwert von 120 g CO2 / km würde Deutschland strukturell und nachhaltig benachteiligen, weil gerade diese Automodelle mehr CO2 ausstoßen als kleinere Fahrzeuge. Die Problematik hätte zur Folge, dass eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie auf dem Spiel stehen würde. Deshalb muss nach einer differenzierten Lösung gesucht werden, die den ökologischen Nutzen erreicht, aber nicht den Produktionsstandort Deutschland nachhaltig beeinträchtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt, MdB