Frage von Heike S. • 16.08.2024

Antwort von Inge Gräßle CDU • 16.09.2024
Totschlagfallen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten; nur wenige Ausnahmen möglich.
by Tobias Koch
Totschlagfallen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten; nur wenige Ausnahmen möglich.
Es ging ausdrücklich nicht um eine isolierte Kürzung; der hätten wir nicht zugestimmt.
Wir halten die Beibehaltung dieser konkreten Subvention für sinnvoller.
Nein, das ist nicht der ursprüngliche Entwurf
Nein, einer Abschaffung der Steuerbefreiung ohne Kompensation für die Landwirte habe ich nicht zugestimmt.
Ja, das kann er - dank der Datenschutzgrundverordnung.