Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Heike S. •

Warum sind Totschlagfallen noch zugelassen?

Sehr geehrte Frau Gräßle,

ich möchte Sie fragen warum Totschlagfallen noch zugelassen sind?
Häufig werden die Tiere nicht sofort getötet, sondern verletzt und harren dann unter großen Schmerzen und unter Todesangst (lange) aus bis der Jäger kommt und sie dann tötet.
Wie vereinbahrt sich das mit dem Tierschutz, der Tiere davor schützen soll, bewusst Qualen zu erleben?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heike S.

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich könnte es mir leicht machen und darauf verweisen, daß die Ausgestaltung des Jagdrechts seit 2006 weitgehend Ländersache ist.

Aber ich habe dennoch einmal recherchiert: Meines Wissens ist es so, daß In Baden-Württemberg Totschlagfallen laut §32 (3) Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verboten sind. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten. Solche Fallen können notwendig sein, um z.B. die Ausbreitung von invasiven Arten wie dem Waschbären einzudämmen. 

Denn für mich gilt auch: Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt!  Es ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen nach Gmünd

Ihre Dr. Inge Gräßle

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