(...) Insofern ist auch die von den anderen Fraktionen vorgeschlagene Änderung eine Verbesserung gegenüber der vorherigen Rechtslage. Ein Viertel der Mitglieder des Bundestags können die Oppositionsfraktionen aber nur zusammenbringen, wenn sie sich alle drei einigen, was bei den politischen Unterschieden nicht ohne weiteres zu erzielen ist, deshalb wollte ja meine Fraktion das Antragrecht jeder einzelnen Fraktion. Nachdem die Änderungsanträge meiner Fraktion abgelehnt worden waren, habe ich mich zusammen mit einer Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen entschieden, wegen der gleichwohl gegebenen tatsächlichen Verbesserung, mich der Stimme zu enthalten. (...)