
(...) Der Bundesregierung ist sehr wohl bewusst, dass nicht nur die Milchviehhaltung, sondern gerade auch die Mutterkuhhaltung einen sehr wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Dauergrünlandes leistet. Neben der bereits erwähnten besonderen Situation der Milcherzeuger ist die Tatsache, dass die EU-Rechtsgrundlage für die Gewährung der nationalen Haushaltsmittel nur eine Verwendung für den Milchsektor zulässt, ein weiterer Grund dafür, dass nur Milchviehhalter eine Grünlandprämie erhalten können. (...)