![Ilse Aigner Portrait von Ilse Aigner](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/prp0984a_0.jpg?itok=1_mRSTQA)
(...) Wenn Glutaminsäure oder Glutamate, wie vorstehend angeführt, von der Natur aus in einem Lebensmittel vorhanden sind- wie beispielsweise in einem Hefeextrakt oder in Sojasoße, ist eine Kennzeichnung bzw., Kenntlichmachung Kenntlichmachung dieser Stoffezusatzstoff nicht erforderlich, es muss jedoch das als Zutat verwendete Lebensmittel nach den vorstehenden Vorschriften der LMKV angegeben werden. Die Angabe „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ ist in solchen Fällen grundsätzlich nicht zu beanstanden. (...)