(...) Wenn Glutaminsäure oder Glutamate, wie vorstehend angeführt, von der Natur aus in einem Lebensmittel vorhanden sind- wie beispielsweise in einem Hefeextrakt oder in Sojasoße, ist eine Kennzeichnung bzw., Kenntlichmachung Kenntlichmachung dieser Stoffezusatzstoff nicht erforderlich, es muss jedoch das als Zutat verwendete Lebensmittel nach den vorstehenden Vorschriften der LMKV angegeben werden. Die Angabe „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ ist in solchen Fällen grundsätzlich nicht zu beanstanden. (...)
(...) die normale Bevölkerung, für die Sie zu sprechen vorgeben, muss das Geld erwirtschaften, das wir für die von Ihnen genannten Leistungen ausgeben. Die Bürgerinnen und Bürger müssten in Zukunft weitaus härte Einbußen hinnehmen, würden wir uns jetzt nicht auf einen strikten Kurs zur Haushaltskonsolidierung und zum Schuldenabbau begeben. Ich bitte Sie, dies zu bedenken. (...)