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Antwort von Ilse Aigner
CSU
• 25.03.2011

(...) In der LMKV ist die Schriftgröße zum derzeitigen Stand nicht vorgeschrieben. Die Bundesregierung hält es für wichtig, die Lesbarkeit der Pflichtangaben auf dem Etikett zu verbessern, da dies einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verbraucherinformation darstellt. Daher unterstütze ich die Europäische Kommission in ihrem Bestreben, eine Mindestschriftgröße festzulegen. (...)

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