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SPD
• 19.03.2025

Seit dem Jahr 2016 ist die Beitragshöhe pauschaliert und wird nach gesetzlichen Vorgaben im SGB V nach einer festgelegten Formel als Anteil an der Bezugsgröße berechnet und steigt insoweit jährlich mit der Bezugsgröße

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SPD
• 19.03.2025

Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Je mehr und höhere Beiträge geleistet wurden, desto höher ist damit auch die Rente. Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit diesem Prinzip nicht vereinbar.

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