Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Regelungen zur Beamtenversorgung fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern liegen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Wie es zu der 100.000 Euro Grenze kommt, habe ich auf dieser Plattform bereits erläutert. Ich verweise z.B. auf meine Antwort vom 19.10.22
Die steigenden Haushaltsbelastungen im Rahmen des Klimawandels abzufedern, ist im Rahmen der sozial-ökologischen Transformation ein zentrales Anliegen der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion.
Der Grundsteuerfreibetrag fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).