Wo ist das fachliche Gutachten, dass die 100,000 Euro Grenze für Elternunterhalt nach §94 SGB XII keine außerordentliche finanzielle und sozialpolitische Belastung der Betroffenen darstellt?
Sehr geehrter Herr Heil, mit großer Hoffnung habe ich auf ihrer Antwort zur Frage von Roland S. vom 02.08.2023 gewartet. Leider haben Sie mit Ihrer Antwort am 18.09.2023 diese Frage nicht beantwortet. Auch ich höre immer dass der Elternunterhalt doch keine außerordentliche finanzielle und sozialpolitische darstellt für die sogenannten Besserverdienende. Und ich möchte auch gerne Wissen wie die Bundesregierung und verantwortlichen Minister zu solchen Aussagen kommen - denn diese sind falsch!
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie es zu der 100.000 Euro Grenze kommt, habe ich auf dieser Plattform bereits erläutert. Ich verweise z.B. auf meine Antwort vom 19.10.22: https://www.abgeordnetenwatch.de/question/670704/answer?destination=/dashboard/fragen%3Fpolitician_question_status_filter%3DAll%26politician_question_answered_status_filter%3Danswered%26search_question%3Delternunterhalt%26search_questioner%3D
Für das Thema Elternunterhalt bin ich grundsätzlich in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales zuständig. Hier auf Abgeordnetenwatch stehe ich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis Gifhorn-Peine Rede und Antwort. Wenn Sie noch weitere Fragen zum Elternunterhalt haben, die das FAQ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Fragen-und-Antworten-Angehoerigen-Entlastungsgesetz/faq-angehoerigen-entlastungsgesetz.html) nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten kann, bitte ich Sie daher, sich direkt an das BMAS unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Zudem besteht die Möglichkeit, Ihre Fragen auch an das Bürgertelefon des BMAS zu richten. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie in folgender Übersicht: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB