Hinzuverdienstgrenze bei ehemaligen Bundesbeamten (Pensionist): Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei ehemaligen Bundesbeamte ?
Sehr geehrter Herr Heil,
meine Frage bezieht sich auf meine anstehende Pensionierung als Bundesbeamter.
Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei ehemaligen Bundesbeamte ?
Die offiziellen Informationen aus dem Internet sind leider nicht Zielführend bezüglich meines Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Regelungen zur Beamtenversorgung fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern liegen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die Hinzuverdienstgrenze sich individuell berechnet. Der Höchstbetrag, bis zu dem ein zusätzlich erzieltes Einkommen ohne Auswirkung auf die Versorgung bleibt, bestimmt sich nach der Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen können Versorgungsberechtigte also den Betrag, der zwischen den Versorgungsbezügen und dem Betrag der letzten Aktivbezüge liegt.
Für eine Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. individuelle Beratung müssen Sie sich aber bitte direkt an das BMI oder an die zuständige Pensionsregelungsbehörde wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB