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Frage von Max M. •

Wieso werden in Deutschland immer noch Rentner:innen gegenüber Beamte so benachteiligt, Österreich weiß es schon lange wie Rente geht, da zahlen alle ein

Sehr geehrter Herr Heil,
Deutschland ist ein Industrieland, nur Deutschland hat eines der schlechtesten Rentensysteme Europas, in Österreich zahlen alle in eine Rentenkasse ein, die österreichischen Rentner:innen bekommen viel mehr, die Rente sogar 14 Monatlich.
Wieso wird dies bis heute nicht geändert.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist. Insbesondere können nicht nur einzelne Aspekte des Rentensystems in Österreich herausgegriffen werden. Es muss immer die spezifische Situation des jeweiligen Landes betrachtet und das gesamte Konzept der Alterssicherung ins Auge gefasst werden. Bspw. entstehen im österreichischen Rentensystem deutlich weniger kleine Renten, da es dort eine Mindesteinzahldauer von 15 Jahren gibt, während in Deutschland bereits nach fünf Jahren Rentenanwartschaftszeiten Renten ausgezahlt werden. Auf diese Weise zahlen viele Menschen in die Rente ein, die aufgrund nicht erfüllter Wartezeiten aber später keine Rentenansprüche haben.

Unser derzeitiges System der gesetzlichen Rentenversicherung ist schwerpunktmäßig auf Arbeitnehmer*innen ausgerichtet. Der von Ihnen geforderte Umbau zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung durch Einbeziehung aller Gruppen und damit auch derjenigen Gruppen, die bisher eigenen Alterssicherungssystemen unterliegen, würde eine grundlegende Veränderung der bestehenden Alterssicherungssysteme darstellen. Daher ist es wichtig, sämtliche Auswirkungen in den Blick zu nehmen und zu berücksichtigen.

Beispielsweise würde - je nach konkreter Ausgestaltung - die Einbeziehung aller Personengruppen zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Rentenansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. Ein höheres Rentenniveau wäre bspw. dadurch nicht erreicht, da aufgrund des Äquivalenzprinzips in der gesetzlichen Rente auch später höhere Ausgaben entstehen würden. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass der Anteil der Beitragszahler*innen sinken und der Anteil der Leistungsbezieher*innen steigen wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten.

Entscheidend sollte daher zunächst sein, für bestimmte Gruppen, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen, im Hinblick auf bestehende Sicherungslücken eine Verpflichtung zur Altersvorsorge zu schaffen. Genau dieses Ziel verfolgen die Regierungsparteien mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021. Hiernach soll eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit Wahlfreiheit für diejenigen neuen Selbstständigen eingeführt werden, die nicht anderweitig verpflichtend abgesichert sind. Hierbei sollen Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht im Rahmen eines unbürokratischen Verfahrens aus dieser herausoptieren und ein privates Vorsorgeprodukt wählen, das bestimmten Voraussetzungen genügen muss. Damit wird eine bisher bestehende Sicherungslücke geschlossen und die soziale Absicherung für Selbstständige verbessert.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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