Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 16. November 2023.
Ich sehe hier keinen Zusammenhang.
Leider wurde mir schon wiederholt zugetragen, dass in den Sozialem Netzwerken behauptet werde, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland bereits mit Mitte 50 in Rente gehen könnten. Dies trifft nicht zu.
Der Ehegattennachzug wurde im Jahr 2007 auf Druck der CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
Angesichts der Neuartigkeit von COVID-19 und der noch sehr geringen Erkenntnislage zu den Spätsymptomen der Krankheit besteht hoher Bedarf an wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über diese Krankheitsausprägungen und zu einer angemessenen Versorgung.
Wir haben das Rentenpaket II am 5. März 2024 vorgestellt. Die Ressortabstimmung wurde ebenfalls eingeleitet