Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt.
Diese Beteiligung an der Finanzierung des Krankengeldes stellt prinzipiell Ihren Solidarbeitrag mit der erwerbstätigen Generation dar. Im Gegenzug erhalten Sie einen umfassenden Leistungsanspruch und eine gesundheitliche Versorgung, die zu Recht als eine der besten der Welt angesehen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) entschieden, dass der Staat grundsätzlich Leistungsminderungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten einsetzen darf
Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine sehr individuelle Anfrage handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden
Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern.
Die Umsetzung des Koalitionsvertrages hinsichtlich der sogenannten SED-Opferrente ist mir wichtig. Ich werde mich daher innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein entsprechender Vorschlag vorgelegt wird.