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Hubertus Heil
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Frage von Manfred K. •

Sehr geehrter Herr Heil Sie haben meine Frage vom08.09.2023 nicht beantwortet.

Nochmals Herr Heil: Wird erst die normale, gesetzliche Rentenerhöhung bei EM-Rentnern/ Rentnern erfolgen und dann erst der Zuschlag( bei mir 7,5 %) darauf , zu meinem Vorteil, erfolgen. Oder wie gefragt; Beides zusammen zu Nachteil. Zur Verdeulichung und auch für aller Verständnis: 1000 Euro Rente mal zb, 5 % normaler Erhöhung , gleich : 1050 Euro. Dieses dann mal die 7,5 % gleich ; 1128,75 Euro.
Oder zum Nachteil : 1000 Euro mal 12,5 % gleich : 1125 Euro.Diese sieht zwar gering aus, ist aber wieder zum Nachtei der 1,8 Millionen EM-Rentner/innen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne gehe ich noch einmal auf Ihr Rechenbeispiel ein.

Wenn Sie im Zeitraum 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 erstmals Ihre Erwerbminderungsrente bezogen haben, beträgt der pauschale Zuschlag 7,5 Prozent zum 1. Juli 2024. Sofern Sie zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 in die Erwerbsminderungsrente gegangen sind, beläuft sich der Zuschlag auf 4,5 Prozent. Eine Antragstellung ist nicht notwendig.

Der Zuschlag wird ermittelt, indem die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte – diese geben die Höhe der individuellen Rentenanwartschaft wieder – mit dem jeweiligen Faktor (1,0450 oder 1,0750) multipliziert wird. Im Ergebnis erhöht sich dadurch eine Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2024 pauschal um 4,5 bzw. 7,5 Prozent. Darüber hinaus werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erhöht.

Um es in der von Ihnen genutzten Formulierung auszudrücken, die Verbesserung bei den Erwerbminderungsrenten und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erfolgt im Ergebnis zu Ihrem „Vorteil“.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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