Wann werden die finanziellen Unterstützungen für Migranten endlich auf den europäischen Durchschnittssatz gesenkt?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bereits 2012 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundleistungen dieses Gesetzes nicht ausreichend seien. Wir wollen das Asylbewerberleistungsgesetz daher im Lichte der Rechtsprechung weiterentwickeln.
Ich bin überzeugt, dass Sozialleistungen, die das Existenzminimum sichern, nicht aus politischen Überlegungen heraus gekürzt werden dürfen. Ein Vergleich zwischen Deutschland und anderen EU-Ländern ist an dieser Stelle irrelevant: Wir werden uns an unsere Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halten und dafür sorgen, dass Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB