Ein Renteneintritt vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenzen ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn 45 Jahre und länger gearbeitet wurde.
Die Frage wurde am 11. April 2024 beantwortet: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/wie-errechnet-sich-die-prognose-von-35-erhoehung-der-gesetzlichen-altersrente-ab-juli-2024
Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.
Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.
Des Weiteren ist Altersarmut in Deutschland nicht weit verbreitet. Personen, die von Altersarmut betroffen sind, werden über die Grundsicherung im Alter abgesichert
Das Ziel des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) ist auf den Ausgleich erheblicher Nachteile im Beruf oder in einem berufsbezogenen Ausbildungsverhältnis gerichtet, die Personen in der ehemaligen DDR aufgrund politischer Verfolgung durch das SED-Regime erlitten haben.