Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Umsetzung des Rentenpakets II und einer Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine Rentenanpassung von 4,57 Prozent
Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbelastung und der Finanzierung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Kern bleibt es aber dabei, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur Leistungen erbringt, die gesetzlich vorgegeben sind.