Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Gemeinsam mit anderen Ministerien, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Verbänden wurden bereits verschiedene Vorschläge diskutiert. Auch steuerrechtliche Aspekte spielten dabei eine Rolle. Derzeit erfolgt eine Auswertung der erarbeiteten Ideen und Vorschläge und eine Prüfung, was gesetzgeberisch umgesetzt werden kann.
Die Höhe der Rentenanpassung wurde am 19. März 2024 gegenüber den Medien kommuniziert
Für mich ist derzeit wichtiger, die bereits vorhandenen freiwilligen Angebote attraktiver zu machen, Stichwort Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst.
Es muss immer die spezifische Situation des jeweiligen Landes, einschließlich der demografischen Struktur, betrachtet und das gesamte Konzept der Alterssicherung aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge und ggf. der ergänzenden Grundsicherung im Alter ins Auge gefasst werden
Das Arbeitsrecht gewährleistet faire Arbeitsbedingungen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und fördert soziale Stabilität.