ich verweise auf meine Antwort vom 11. April 2024: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/bekommt-klima-geld-wenn-man-witwe-rente-bekommt.
Ein höheres Rentenniveau wäre wünschenswert, allerdings würde es zwangsläufig mit zusätzlichem Finanzbedarf einhergehen. Es könnte nur über einen höheren Beitragssatz und/oder weitere Mittel des Bundes finanziert werden. Dies wäre mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie vor dem Hintergrund der Herausforderungen in anderen Politikbereichen, die im Zusammenhang mit der demografischen, digitalen und ökologischen Transformation stehen, nicht leistbar.
Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern.
das deutsche Mietrecht räumt den Mieterinnen und Mietern eine starke rechtliche Stellung ein und die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den dafür zuständigen Ländern in den letzten Jahren dafür eingesetzt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken.
Wer schwarz arbeitet oder Personen illegal beschäftigt und so Steuern und Sozialabgaben hinterzieht, verursacht enorme finanzielle Schäden zu Lasten der ehrlichen Steuer- und Beitragszahlenden
Für Rentnerinnen und Rentner ist zusätzlich zur regulären Rentenanpassung eine weitere Zahlung nicht vorgesehen. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.