Im Zentrum der aktuellen Arbeitsmarktpolitik steht die Fachkräftesicherung.
Ziel ist es, dass künftig weniger Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Auch ich halte es für richtig, bei Witwen- und Witwerrenten stärkere Anreize für die freiwillige Aufnahme oder die Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit zu schaffen.
Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.
Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).