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Hubertus Heil
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Frage von Matthias D. •

Wie steht die Opposition zum anrechnungsfreien Hinzuverdienst für Witwer/innen?

Leider steht die Regierung unter enormem Sparzwang. Das jetzige Verfahren zur Anrechnung des Hinzuverdienstes für Witwer*innen ist zutiefst demotivierend. Deshalb trage ich als SPD-Mitglied Ihren Vorschlag zu 100% mit. Wie stehen die Regierungsparteien und die Opposition zu dem Vorschlag oder wird er ad Acta gelegt, da die Anregung aus einer Anfrage der AfD erfolgte?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias D.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D. 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich teile Ihr Anliegen. Auch ich halte es für richtig, bei Witwen- und Witwerrenten stärkere Anreize für die freiwillige Aufnahme oder die Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit zu schaffen. Auf meine Initiative hat die Bundesregierung am 4. September 2024 beschlossen, die bestehende Einkommensanrechnung bei den Hinterbliebenenrenten großzügiger zu gestalten. Ziel ist es, künftig weniger Erwerbseinkommen anzurechnen, damit es attraktiver wird, neben einer Hinterbliebenenrente einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Der Antrag der AfD-Fraktion vom 27. April 2023 (BT-Drucks. 20/6582), in dem u.a. gefordert wird, künftig Erwerbseinkommen überhaupt nicht mehr auf Hinterbliebenenrenten anzurechnen, wurde am 26. Juni 2024 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages abgelehnt, weil die Hinterbliebenenrente keine individuell aufgrund eigener Beitragszahlung erworbene Versicherungsleistung ist, sondern den Unterhalt und die Existenz der Hinterbliebenen absichert. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses (BT-Drucks. 20/11998).

Mit freundlichen Grüßen 

Hubertus Heil, MdB

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