Frage von Frank D. • 02.07.2024
Ungleiche Behandlung beim GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz
Sehr geehrter Herr Heil,
das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird nur angewendet, wenn der GKV-Versicherte pflichtversichert ist. Bei den freiwillig Versicherten muss der volle Beitragssatz der Krankenkasse auf die Betriebsrente bezahlt werden ! Weshalb wird diese ungleiche Behandlung nicht beseitigt, obwohl sie gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art 3 GG verstößt ?
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD