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Frage von Herbert W. •

warum zieht man die Rentenerhöhung von der Grundsicherung ab, obwohl die erhöhung den Grundsicherungsempfängern noch nicht zur verfügung steht?

warum wird das SGB 12 u. SGB 2 nicht so geändert das dem Hilfebedürftigen die volle Grundsicherung 12 monate im Jahr zur verfügung steht?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt. 

Diese unterschiedlichen Zahlungstermine führen dazu, dass ein Ende Juni 2024 im Voraus für den Monat Juli überwiesene Grundsicherungszahlung bereits in Höhe der ab Juli 2024 geltenden Rentenanpassung vermindert wurde, der höhere Rentenbetrag den Betroffenen jedoch erst Ende Juli zur Verfügung stand. Dies kann fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass der Sozialhilfeträger die Rentenanpassung einen Monat „zu früh“ berücksichtigt. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz stellt diese Anrechnung jedoch nicht dar. Sie ist vielmehr unvermeidlich, wenn eine Sozialleistung, die das Existenzminimums gewährleistet und damit zum Monatsbeginn zur Verfügung stehen muss, mit einer Rente oder anderen laufenden Zahlungen zusammentrifft, die erst am Ende des Monats überwiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen 
Hubertus Heil, MdB

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