Diesen Zuschlag erhalten alle Rentnerinnen und Rentner bei einem Rentenbeginn ihrer Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014.
Als Bundesarbeitsminister darf ich mich allerdings nicht in konkrete Tarifauseinandersetzungen einmischen, ich bitte hier um Verständnis.
Wichtig ist: Die Leitideen des Bürgergeldes bleiben bestehen! Es richtet sich unverändert an erwerbsfähige Menschen (und deren Familien), die Hilfe wirklich brauchen. Das Bürgergeld bleibt eine verlässliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Jobcenter unterstützen auch weiterhin aktiv Menschen, um sie aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz haben wir die Situation für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe und dem Sozialen Entschädigungsrecht allerdings bereits wesentlich verbessert. Verdienen die betroffenen Unterhaltsverpflichteten im Jahr bis zu 100.000 Euro, sind sie nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Geflüchtete aus der Ukraine, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten anderer Herkunft Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeld). Auch für sie gelten die gesetzlichen Regelungen zu dem nach § 12 SGB II zu berücksichtigendem Vermögen. Die Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der Prüfung der Vermögensverhältnisse werden anschließend anhand der Antragsunterlagen und der gemachten Angaben geprüft.
Ich bitte um Verständnis, dass diese nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden kann.