Frage von Aljon H. • 13.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 05.09.2024
Im Jahr 2020 wurde eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Kapitalforderungen eingeführt. Bei Termingeschäften handelt es sich in der Regel um riskante Finanzwetten, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Durch die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll die Allgemeinheit vor der Mitfinanzierung von Verlusten aus spekulativen Finanztransaktionen geschützt werden.