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Hubertus Heil
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Frage von Markus K. •

Wie stehen Sie zum "Recht auf Nichterreichbarkeit" des Arbeitnehmers in seiner Freizeit?

Sehr geehrter Herr Heil,

aufgrund eines Artikels auf tagesschau.de zum "Recht auf Nichterreichbarkkeit" des Arbeitnehmers in seiner Freizeit (https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/auswirkungen-staendige-erreichbarkeit-100.html) frage ich Sie, ob Sie sich auch für eine solche Regelung in Deutschland einsetzen?

Die Gesundheit des Arbeitnehmers ist ein wertvolles und teures Gut (Stichwort Krankenkassenbeiträge) und sollte geschützt werden. Freizeit dient der Erholung - vermutlich auch bei Ihnen.

Eine entsprechende EU-Richtline gibt es bereits. Umgesetzt wurde diese nur in wenigen Länder in Europa.

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0021_DE.html#:~:text=(10)%20Das%20Recht%20auf%20Nichterreichbarkeit,oder%20arbeitsbezogener%20Kommunikation%20zu%20beteiligen.

Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Einsatz in der Bundesregierung!

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