Es werden nun die aktuellsten Daten der Preisentwicklung zusätzlich berücksichtigt. Im Ergebnis erhöhten sich dadurch die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 um rund 12 Prozent.
Am 18. September 2023 hat die Auftaktveranstaltung zum Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht unter Federführung des BMAS stattgefunden.
Bezüglich der tariflichen Einmalzahlung gibt es einige Argumente zu bedenken:
Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2014 mit dieser Frage beschäftigt und geurteilt, dass nach aktueller Rechtslage Aufwendungen für das private Wohnen grundsätzlich über den pauschalen Grundfreibetrag abgegolten und daher nicht absetzbar sind.
Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich bitte direkt an das BMI wenden
Wir wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.