Wie ist der Sachstand bzgl. der Abschaffung des sog. "3. Weges" im Arbeitsrecht der Kirchen?
Sehr geehrter Herr Heil,
im Koalitionsvertrag heißt es im Abschnitt „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“
Der "3. Weg" gehört endlich abgeschafft. Mitarbeiter:innen in kirchlichen Einrichtungen dürfen nicht weiter von einer ordentlichen Mitbestimmung und fairer Entlohnung abgehängt bleiben. Wie ist hier der aktuelle Stand? Wird hier auch von der FDP blockiert?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Am 18. September 2023 hat die Auftaktveranstaltung zum Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht unter Federführung des BMAS stattgefunden.
Der Dialogprozess soll dazu dienen, den von Ihnen genannten Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Gegenstand der geplanten Gespräche sollen sowohl individual- als auch kollektivrechtliche Aspekte des Arbeitsrechts sein. Die genannten Aspekte werden ohne Vorfestlegungen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erörtert.
An den Sitzungen nehmen u.a. Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen, Vertreterinnen und Vertreter aus dem kirchlichen Bereich und Gewerkschaften teil.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB