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Hubertus Heil
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Frage von Thomas J. •

Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen: finden sie diese Beiträge gerecht?

sehr geehrter Herr Heil
Schon vor vielen Jahren wurde vom Staat geraten, zur staatlichen Rente, sich zusätzlich privat
Renten versichern, So habe ich mich für mehrere Modele , einer privaten Rentenversichenug entschlossen,
unter anderem für 2 Direktversicherung(,2002 & 2004)wo mein eigenes Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld
eingeflossen ist.Jetzt bei Zuteilung Jahr 2023, soll ich 10 Jahre lang monatlich 44.76 Euro abführen, und meine kleine bisherige Rente wurde um 2,25 Euro gekürzt.Ist das Gerechtigkeit?Bei Abschluss der Versicherungen, wurde darüber nicht informiert.Da sollte mann der jungen Generation von solche Versicherungen nur noch abraten. Herr Heil, finden sie diese Beiträge gerecht?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.

Wir wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.                                                                         

In einem ersten Schritt haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, einen Freibetrag eingeführt, der dann in den darauffolgenden Jahren im gleichen Maße wie die Durchschnittseinkommen gestiegen ist. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Freibetrag von 169,75 Euro. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden.

Für die Leistungen, die oberhalb der Freigrenze liegen, wird ein Beitrag zur GKV erhoben, also auf die Summe zwischen ausgezahlter Leistung und Freibetrag. Damit zahlen 60 Prozent der betroffenen Personen seither nur noch maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags. Diese Gruppe ist seit 2020 sogar besser gestellt als vor 2004. Diejenigen, die eine höhere Betriebsrente bekommen, sparen immerhin ihren vollen Beitrag zur GKV auf den Freibetrag. Das sind zurzeit ca. 25,00 Euro mtl., also ca. 300,00 Euro jährlich. Das gilt auch für die Direktversicherungen, bei denen immer geprüft werden muss, ob die Versicherungsverhältnisse in Verbindung mit dem Erwerbsleben stehen. Wurden die Beiträge zur Direktversicherung von Arbeitgeber*innen bezahlt oder über ihre Versorgungswerke abgewickelt, werden sie den Betriebsrenten gleichgestellt. Auch hier gilt die Freibetragsregel. Einmalzahlungen werden dabei wie auch bisher für eine Dauer von 10 Jahren mit 1/20 ihres Betrages als fiktiver monatlicher Rentenbezug angesetzt. Die Belastung durch die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde somit weitgehend abgebaut.

Die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung war Teil unseres Zukunftsprogramms. Ich teile deshalb auch Ihre große Enttäuschung, dass wir mit unseren Koalitionspartnern keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten. Die oben beschriebene finanzielle Entlastung durch die Freibetragsregelung beträgt jährlich 1,2 Mrd. Euro. Diese muss in der Finanzierung der Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds durch die Solidargemeinschaft aller Krankenversicherten aber auch ausgeglichen werden.

Die Herausforderungen für unser Gesundheitssystem sind groß. Dazu gehört immer die Frage der Finanzierung der Leistungen, die früher oder später jeder von uns braucht. Gute Löhne für die vielen Beschäftigten in den Heil- und Pflegeberufen gehören genauso dazu, wie mehr Beitragsgerechtigkeit für alle Versicherten. Ein Ausgleich zwischen den Beitragszahlungen der Versicherten und den zunehmenden Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist nie einfach.

Die SPD hat deswegen immer für eine Bürgerversicherung gekämpft. Und ich bin davon überzeugt, dass wir das solidarische System der Umlagefinanzierung weiterentwickeln müssen, so dass alle Bürgerinnen und Bürger in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind. In diesem Rahmen wollen wir mit einer Reform des Beitragsrechts auch die Doppelverbeitragung abschaffen. Da wir die Einführung einer Bürgerversicherung jedoch nicht im Koalitionsvertrag verankern konnten, werden wir im Zuge der anstehenden gesundheits- und rentenpolitischen Vorhaben nach neuen Spielräumen für die Reform des Beitragsrechts suchen, die auch von unseren Koalitionspartnern mitgetragen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil 

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