Versteuerung der Mieteinnahmen: Warum findet nicht eine Verrechnung mit den Mieteinnahmen und- ausgaben statt? Sodass nur der überschüssige Mietertrag als Einnahme versteuert werden muss.
Sehr geehrter Herr Heil,
Mein Mann und ich, beide im Ruhestand, bewohnen unsere 5 Zimmer Eigentumswohnung. Aufgrund der aktuellen Wohnungsnot würden wir gerne unsere große Wohnung an eine Familie vermieten und eine 2 Zimmer Wohnung mieten.
Aus steuerlichen Gründen ist das aber für uns nicht sinnvoll, da wir die Mieteinkünfte voll versteuern müssten, gleichzeitig aber für die kleinere Wohnung Miete zahlen.
Warum findet nicht eine Verrechnung mit den Mieteinnahmen und- ausgaben statt? Sodass nur der überschüssige Mietertrag als Einnahme versteuert werden muss.
Für uns ist dies der Grund, unsere grosse Wohnung nicht zu verlassen.
Das wäre doch eine Möglichkeit, um den Wohnungsnotstand zu lindern.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle D.
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich verstehe Ihre Situation und begrüße Ihre Initiative, in eine kleinere Wohnung zu ziehen, um einer Familie die Möglichkeit zu geben, die größere Wohnung zu übernehmen. Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2014 mit dieser Frage beschäftigt und geurteilt, dass nach aktueller Rechtslage Aufwendungen für das private Wohnen grundsätzlich über den pauschalen Grundfreibetrag abgegolten und daher nicht absetzbar sind.
Die Zuständigkeit für eine Neuregelung liegt beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine weitergehende fachliche Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen im BMF.
Außerdem empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion zu wenden. Sie finden sie hier unter Angabe Ihrer Postleitzahl: https://www.spdfraktion.de/abgeordnete/alle.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil