Hubert Hüppe
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Frage von Frank J. •

Ich sehe momentan viele Fahrzeuge aus der Ukraine auf unseren Straßen und Autobahnen. Wer haftet wenn eines der Fahrzeuge in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und diesen verschuldet hat ?

Ich habe diese Frage gestellt da mir von einem Polizeibeamten auf Nachfrage zu diesem Thema gesagt wurde, das der deutsche Staat dann für den entstandenen Schaden aufkommt da von den Ukrainischen Versicherungen auf Grund der Lage in der Ukraine keine Leistungen zu erwarten wären. Es gäbe eine entsprechende Rundmail mit Anweisungen vom zuständigen Ministerium.

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr. J.

der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Anfang März mitgeteilt, dass Schäden, die von unversicherten ukrainischen PKW verursacht werden, von den in Deutschland tätigen Versicherern getragen werden.

Dies gelte insbesondere für Fahrzeuge, die aufgrund der Notlage nicht über eine in Deutschland gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, wie z.B. die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr", verfügen.

Die Regulierung im Schadensfall werde, so der GDV, vom Deutschen Büro Grüne Karte übernommen, die die für Deutschland zuständige Einrichtung zur Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne Karten Systems ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Website des GDV unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-83614

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe MdB

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