Frage an Hubert Hüppe von Mirko S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Hüppe,
in den Nachrichten wurde berichtet, das die Glühlampe verboten werden soll.
Wo kann ich die Bekanntmachung der EU Kommission nachlesen?
Bedeutet das Herausnehmen aus dem Handel ein sofortiges Verkaufsverbot ab September 2009?
Welche Maßnahmen sind von der deutschen Regierung geplant, um diese Entscheidung im umweltpolitischen Sinne zu unterstützen?
Mich würde dabei folgendes interessieren
1. Kontrolle der Einfuhr aus Nicht EU Staaten
2. Kontrolle des Verkaufs von nicht effizienten Energiesparlampen (wie kürzlich in Ökotest berichtet)
3. Wie wird dem umweltbelastenden Herstellungskosten und Entsorgungskosten für Energiesparlampen Rechnung getragen?
4. Welche Maßnahmen sind geplant um die giftigen Stoffe in Energiesparlampen zu reduzieren?
5. Sind die Punkte 4 und 5 in dem Energielabel auf jeder Lampe eingerechnet?
Ich danke Ihnen vorweg für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Solarek,
Sie fragen mich nach etwas, was nicht nur ausserhalb meiner fachlichen Zuständigkeit, sondern vor allem ausserhalb meiner Zuständigkeit als Mitglied des Bundestages liegt. Deshalb habe ich mich bei Fachleuten erkundigt.
Einer Pressemeldung vom 8. Dezember 2008 war zu entnehmen, dass in einer Sitzung des Ökodesign-Regelungsausschusses die Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur schrittweisen Abschaffung von Glühlampen zwischen 2009 und Ende 2012 unterstützt haben. http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1909&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Damit ist eine erste Hürde zu einer europäischen Verordnung genommen, deren endgültiger Wortlaut naturgemäß noch nicht vorliegt. Der Entwurf der Verordnung wurde in der letzten Woche dem Europäischen Parlament zugeleitet. Sollten das Europäische Parlament und der Ministerrat keinen Einspruch einlegen, könnte die Verordnung im März 2009 offiziell von der Kommission verabschiedet werden.
Allerdings wirken die nationalen Parlamente daran nicht mit. Vielmehr werden diese und weitere Maßnahmen zum Energiesparen von der Europäischen Kommission, dem Ministerrat und dem Europäischem Parlament im Komitologieverfahren erarbeitet. Die erste Maßnahme, die Reduzierung von Stand-by Verlusten, ist im ständigen Komitologieausschuss von Kommission und Mitgliedsstaaten bereits angenommen worden und wird noch vor Weihnachten von der Kommission endgültig verabschiedet.
Diese Maßnahmen sind sogenannte Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie über das ECO-Design energieverbrauchender Produkte (EuP-Richtlinie). Diese Richtlinie hat das Europäische Parlament im Jahre 2005 nach intensiver Diskussion mit dem Ministerrat endgültig angenommen. Ziel der Richtlinie ist es vor allem, die Energieeffizienz, aber auch sonstige Umwelteigenschaften von Produkten wie Fernseher, Computer, Heizungsboiler und Waschmaschine zu verbessern. Durch die Maßnahmen nach der Richtlinie können nach Auskunft der Europäischen Kommission 180 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Dies ist mehr als die Hälfte der Kyoto-Verpflichtung der Europäischen Union. Außerdem soll der Verbraucher angesichts hoher Strompreise von den Energiekosten entlastet werden und Importabhängigkeit, zum Beispiel beim Gas, reduziert werden.
Leider ist der Entwurf der Verordnung noch nicht online zugänglich. Doch wenn Sie mir Ihre email-Adresse zukommen lassen, leite ich Ihnen den Text gerne zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Hubert Hüppe MdB