Frage an Hubert Hüppe von Theodor R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hüppe,
wie kann es sein, dass meine Ehefrau die Hälfte ihrer kleinen Rente(415€) als Krankenkassenbeitrag aufbringen muss und zudem zu 170% versichert ist?
Erleuterungen zur Frage: Meine Frau war mal 10 Jahre selbständig und damals privat versichert. Deshalb kam sie nach einer beitragspflichtigen Zeit von weiteren 10 Jahren aber nicht mehr als normales Mitglied in die GKV, sie musste freiwilliges Mitglied werden. Da ich selbst aber auch nicht in der GKV bin (pensionierter Berufsoldat) wurde meine Pension mit als Einkommen dazugerechnet. So kam ein Beitrag bei der IKK von knapp 200€ zustande!? Meine Frau ist aber auch durch mich Beihilfeberechtigt zu 70%...also 170% versichert! Ist es nicht möglich-so wie es auch schon einmal war- dass
man mit 30% in der GKV versichert werden kann, auch als freiwilliges Mitglied? Die Berechnungen zum Tarif meiner Frau waren derart kompliziert, dass man uns als "Exoten" bezeichnete bei der Ikk.
Ich habe schon mehrfach versucht eine andere Form der KV zu finden, ist aber bisher fehlgeschlagen und daher frage ich Sie, ob man die GKV zu einem 30% Tarif per Gesetz verpflichten könnte.
In Erwartung Ihrer Antwort bleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Theodor Reichel
Sehr geehrter Herr Reichel,
Ihre Frage ist so leider nicht zu beantworten. Nicht zuletzt schreiben Sie selbst, die Tarifberechnung für Ihre sei Frau derart kompliziert gewesen, dass man Sie als "Exoten" bezeichnet hat. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Ihnen auf Basis dieser wenigen Informationen keine Antwort geben kann.
Ich will Ihnen trotzdem gerne weiterhelfen, dafür wäre aber die Prüfung von Unterlagen und Bescheiden, eventuell die Hinzuziehung von Fachleuten erforderlich. Wenn Sie dies möchten, biete ich Ihnen an, mit Frau Heine in meinem Bürgerbüro in Unna, Parkstraße 31, Telefon 02303 - 947 7356, in Kontakt zu treten.
Mit freundlichen Grüßen,
Hubert Hüppe MdB