Frage an Hubert Hüppe von Silke K. bezüglich Gesundheit
Das Bundeskabinett hatte eine Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs war eine Absenkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen.
Wegen der anstehenden Bundestagswahlen wurde die Gesetzgebung aber zurück gestellt.
Wie stehen Sie persönlich zum Thema Fluglärm? Was dürfen wir von Ihnen in dieser Angelegenheit erwarten?
Sehr geehrte Frau Kurtz,
vielen Dank für Ihre Frage. Natürlich befürworte ich eine Absenkung der Grenzwerte für Lärmschutzzonen.
Damit Sie nicht glauben, ich würde das nur kurz vor der Wahl behaupten, füge ich Ihnen eine entsprechende schriftliche Frage bei, die ich Ende 2002 an die Bundesregierung gerichtet hatte, um der Überarbeitung des Fluglärmgesetzes Nachdruck zu verleihen, sowie die Antwort der Bundesregierung. Sie finden die Drucksache im Original unter www.bundestag.de.
Ich werde mich weiter in diesem Sinne einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hubert Hüppe
Auszug aus Bundestags-Drucksache 15/43, Seite 48/49
89. Abgeordneter Hubert Hüppe (CDU/CSU)
Wann wird die Bundesregierung – gerade auch angesichts des Vorfalls im
September 2002, bei dem die Wirbelschleppe eines Flugzeugs in der
Einflugschneise des Flughafens Dortmund das Herabfallen von Dachziegeln
der Sonnenschule in Unna verursacht hat – einen Entwurf zur
Überarbeitung des Fluglärmgesetzes von 1971 vorlegen, der der heutigen
Situation angemessene Verschärfungen hinsichtlich der Lärmemissionen und
der weiteren durch Verkehrsflughäfen entstehenden Belastungen und
Gefährdungen enthält, und welche Regelungen, ggf. auch außerhalb des
Fluglärmgesetzes, wird die Bundesregierung in dieser Problematik treffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolf vom 6.
November 2002
Die Bundesregierung misst Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor
Fluglärm große Bedeutung bei. In der Koalitionsvereinbarung ist hierzu
festgelegt, dass das Fluglärmgesetz mit dem Ziel novelliert wird, für
alle Flughäfen den Schutz der Bevölkerung vor Lärm deutlich zu
verbessern. Anknüpfend an den bereits in der vergangenen
Legislaturperiode erstellten Novellierungsentwurf arbeitet die
Bundesregierung derzeit an der Fortschreibung des Entwurfs, wobei die
bisherigen Diskussionen berücksichtigt werden sollen. Dabei geht es auch
um die schon zuvor vorgesehene Ausweitung des Anwendungsbereichs des
Fluglärmgesetzes auf solche Flughäfen, die zwar genehmigungsrechtlich
einen Verkehrslandeplatz darstellen, aber auch Linien- oder
Pauschalflugreiseverkehr abwickeln und ein relevantes Verkehrsaufkommen
aufweisen. Die Arbeiten an dem Novellierungsentwurf werden mit Nachdruck
vorangetrieben. Allerdings ist derzeit die Angabe eines genauen Termins
für die Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Deutschen Bundestag noch
nicht möglich. Für den Bereich des Fluglärmschutzes ist weiterhin die
EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 von Bedeutung. Die so genannte
Umgebungslärmrichtlinie verlangt unter anderem, dass für die Umgebung
von Großflughäfen mit mehr als 50 0001) Flugbewegungen pro Jahr
(Flughafen Dortmund GmbH: 46 272 Flugbewegungen im Jahr 2001 laut Angabe
auf der Homepage) strategische Lärmkarten erarbeitet und für
Belastungsbereiche Aktionspläne zur Lärmminderung aufgestellt werden.
Die EU-Richtlinie muss bis zum 18. Juli 2004 in nationales Recht
umgesetzt werden. Zu dem angesprochenen Vorfall in Dortmund ist
festzustellen, dass im Bereich der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS)
wegen verschiedener Beschwerden zu diesem Vorkommnis eine Untersuchung
durchgeführt worden ist. Es handelt sich dabei um einen Einzelfall, bei
dem ein nicht typischer Anflugweg/-winkel während des Anflugs nach
Dortmund eingenommen wurde.