Frage an Hubert Hüppe von Semsinor P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Hübner,
ich interessiere mich für die Regelung bzgl. Verlängerung des ALGI ich bin am 01.März d.J 58 geworden und das Gesetz zur Verlängerung des ALG I ist ja im März 2008 in Kraft getreten. Daher möchte ich gerne wissen, ob ich chancen habe, meinen Anspruch auf ALGI verlängern zu lassen? Wenn ich keinerlei Ansprüche habe, wüsste ich aber dennoch gerne, was ich dann machen müsste.
Was würden Sie mir raten?
Sehr geehrter Herr Parlak,
ich bedanke mich für Ihre Email vom 18. März 2008, in der Sie die Neuregelung des ALG I an mich adressieren.
Am 25. Januar 2008 wurde das "Siebente Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" vom Bundestag verabschiedet, welches auch eine Regelung zur Verlängerung des ALG I für ältere Arbeitslose umfasst. Diese so genannte 58er Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Und zwar erstens, die Vollendung des 58. Lebensjahres vor dem 1. Januar 2008 und zweitens, das Ausüben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit für mindestens 48 Monate.
Ihrer Email entnehme ich, dass Sie im März 2008 58 Jahre alt geworden sind. Daraus folgt leider, dass für Sie die 58er Regelung nicht in Frage kommt und Sie demnach keinen Anspruch auf die Verlängerung des ALG I haben. Was ich Ihnen persönlich raten kann, außer nachdem das ALG I ausgelaufen beim Jobcenter ALG II zu beantragen, ist von hier aus schwer zu sagen, weil ich Ihre persönliche Situation nicht kenne. Die Bundesregierung hat jetzt verschiedene Programme beschlossen, um für ältere Arbeitnehmer die Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Inwieweit das für Sie in Frage kommt, geht aus Ihrer Mail nicht hervor. Ich kann Ihnen nur raten, sich im Arbeitsamt oder im Jobcenter über die Möglichkeiten zu informieren.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Antwort geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hubert Hüppe