Frage an Hubert Hüppe von Monika Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hüppe,
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 28.02.2008 auf meine Frage vom 29.01 2008.
Wie Sie aus meiner Fragestellung vom 29.01.2008 ersehen konnten, ist mir die aktuelle Rechtsprechung zur Beitragspflicht von "Versorgungsbezügen" durchaus bekannt.
Mir ging es in meiner Anfrage vom 29.01.2008 insbesondere darum, Sie auf diese (sicher nicht nur) für mich völlig unhaltbare Auslegung des vom Gesetzgeber (also auch von Ihnen?) in der rot/grünen Regierungszeit beschlossenen Gesetzes zur "Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" aufmerksam zu machen und Sie zu bitten, entsprechende Gesetzeskorrekturen zumindestens zu initiieren.
Oder muß ich doch zur Kenntnis nehmen, daß es durchaus so vom Gesetzgeber gewollt ist, daß der Arbeitnehmern zunächst von der Politik/Staat angehalten wird für sein Alter vorzusorgen, um dann völlig unverhältnismäßig im Alter (Rentner haben in Deutschland keine Lobby und können auch nicht streiken) zur Kasse gebeten zu werden.
Da Sie auf diesen für mich wesentlichen Punkt in Ihrer Antwort vom 28.02.2008 nicht eingegangen sind, bitte ich um eine ergänzende Antwort.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Monika Zimmermann
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Mail.
Da ich in der vorherigen Mail schon deutlich gemacht habe, dass die Rechtslage nicht nur nicht beanstandet wurde, sondern das Bundesverfassungsgericht sogar die Einbeziehung der Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht für geboten erachtet, sehe ich in der Koalition keine Mehrheit für eine Veränderung der Rechtslage. Selbst wenn die Union eine Initiative in diese Richtung starten würde, bestünden keinerlei Chancen eine politische Veränderung durchzusetzen. Von daher tut es mir leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung zur Verbesserung in dieser Situation machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe MdB