Frage an Hubert Hüppe von Igor G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Es geht um die Verlängerung der Zahlung ALG 1. Ich bin am 03.04.1949 geboren. Ich bin seit dem 01.12.2006 arbeitslos und habe einen Bescheid der Arbeitsagentur Kamen erhalten, wonach ich für 18 Monate ALG 1 beziehe. Gilt für mich jetzt die neue Regelung (24 Mon.) ?
Am 01.01.2008 war ich schon 58 Jahre.
Sehr geehrter Herr Gont,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de vom 1. März 2008, indem Sie eine Frage zum Arbeitslosengeld I an mich adressieren.
Der Bundestag hat am 25. Januar 2008 das "Siebente Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet auch eine Regelung zur Verlängerung des ALG I für ältere Arbeitslose, die so genannte 58er Regelung. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung des ALG I sind gemäß §434r SGB III, erstens, die Vollendung des 58. Lebensjahres vor dem 01.01.2008 und, zweitens, das Ausüben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung für mindestens 48 Monate bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit.
Sie schreiben in Ihrer Email, dass Sie am 1. Januar 2008 bereits 58 Jahre alt gewesen sind. Sofern Sie also für mindestens 4 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren, trifft die Regelung nach dem §434r SGB III für Sie zu. Demnach hätten Sie einen Anspruch darauf, das ALG I für 24 Monate ab dem Zeitpunkt Ihrer Arbeitslosigkeit zu beziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe, MdB