Frage an Hubert Hüppe von Herbert R. bezüglich Soziale Sicherung
ich beziehe mich auf meine e-mail vom 14.11.2007, die von Ihnen ja noch nicht abschliessend beantwortet werden konnte. Die Beschlusslage ist nunmehr im Januar 2008 erfolgt. Hat diese für mich positive Auswirkungen (Verlängerung von ALG 1 von 18 auf 24 Monate)?
Sehr geehrter Herr Rose,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Regelung zur Verlängerung des ALG I für Sie keine positiven Auswirkungen haben wird. Die so genannte 58er Regelung besagt, dass der Arbeitslosengeldempfänger vor dem 1. Januar 2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben muss. Ihrer ersten Anfrage entnehme ich, dass Sie erst im Oktober dieses Jahres den 58. Geburtstag feiern. Von einer Verlängerung des ALG I können Sie daher leider nicht profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe, MdB