Frage an Hubert Hüppe von Herbert R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Es geht um die Verlängerung der Zahlung ALG 1. Ich selbst bin am 24.10.1950 geboren. Ich bin seit dem 01.10.2007 arbeitslos und habe einen Bescheid der Arbeitsagentur Kamen erhalten, wonach ich für 18 Monate ALG 1 beziehe. Dies war die derzeitige Regelung und o.k. Nun gibt es seit gestern einen neuen Beschluss, der wohl irgendwann ab nächstem Jahr gelten soll. Bin ich hiervon positiv betroffen, falls ich keine Arbeit finden sollte? Ich bin seit dem 24.10.2007 = 57 Jahre, während des Bezuges ALG 1 werde ich am 24.10.2008 = 58 Jahre. Diese erhalten ja nach neuer Beschlusslage 24 Monate ALG 1. Gilt dies somit auch für mich, oder müsste ich zu Beginn der Arbeitslosigkeit schon 58 Jahre sein?
Sehr geehrter Herr Rose,
vielen Dank für Ihre Email vom 14. November, in der Sie nach der Dauer des Bezuges von ALG 1 in Abhängigkeit vom Alter gefragt haben.
Die Situation stellt sich im Moment wie folgt dar:
Die Koalitionspartner haben vereinbart, das Arbeitslosengeld 1 für ältere Arbeitslose zu verlängern. Dabei hat man sich auf eine verlängerte Zahlung von
15 Monaten ab 50 Jahren (30 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb der letzen 5 Jahre),
18 Monate ab 55 Jahren (36 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb der letzen 5 Jahre) und
24 Monate ab 58 Jahren (48 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb der letzen 5 Jahre) geeinigt.
Gegenwärtig ist jedoch nicht abschätzbar, wann diese Vereinbarung im parlamentarischen Verfahren geregelt wird und mit welcher (Rück-) Wirkung zu welchem Termin das entsprechende Gesetz in Kraft treten wird. Somit kann ich Ihnen leider noch nicht sagen, ob Sie hieraus positiven Nutzen ziehen können. So bleibt nur die Möglichkeit das tagespolitische Geschehen weiter zu verfolgen, um die nötigen Informationen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hubert Hüppe