Hubert Hüppe
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CDU
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Frage von Alice Z. •

Frage an Hubert Hüppe von Alice Z. bezüglich Gesundheit

Auch der Dümmste weiss: Rauchen ist nicht nur schädlich für den Raucher selbst, sondern auch für den passiv-rauchenden Nichtraucher.
Der Bund hat die Kompetenz, Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren zu bewahren. Da stellt sich schon die Frage, weshalb in allen Betrieben nichtrauchende Beschäftigte geschützt werden müssen - außer in der Gastronomie.
Warum eigentlich? Sind Gastro-Mitarbeiter Menschen 2. Klasse?
Nach den verwässerten Beschlüssen der Landesregierungen frage ich Sie: Was gedenken Sie zum Schutz der Gastro-Mitarbeiter zu tun oder wollen Sie nicht dazu beitragen das Zweiklassenrecht zu beseitigen?

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen. Eigentlich sollte den meisten Menschen klar sein, dass sowohl Aktiv- als auch Passivrauchen ungesund und schädlich ist. Ich persönlich habe die Konsequenzen daraus gezogen und vor über einem Jahr das Rauchen aufgegeben.

Mir als Ex-Raucher fällt es immer schwerer mich im Umfeld von Rauchern aufzuhalten. In der Tat ist der Qualm sehr störend, und niemandem sollte diesen giftigen Dämpfen den ganzen Arbeitstag ausgesetzt sein, wie es Arbeitnehmer in der Gastronomie zumeist sind. Im Übrigen habe ich mich bereits schon zu „Raucher-Zeiten“ für einen umfassenden Nichtraucherschutz engagiert.

Richtig ist, dass der Bund über die Kompetenz verfügt, Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Dazu gehört auch der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Hier ist im Zuständigkeitsbereich des Bundes auch schon einiges auf den Weg gebracht worden. In öffentlichen Gebäuden sowie Verkehrsmitteln, Restaurants und Diskotheken soll in Zukunft ein generelles Rauchverbot gelten.

Die von Ihnen angesprochene Problematik ergibt aus den Zuständigkeitsrangeleien zwischen dem Bund und den Ländern. Einige Bereiche – wie die von Ihnen angesprochene Gastronomie – liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Sowohl das Bundesinnenministerium wie auch das Bundesjustizministerium haben Bedenken bezüglich einer bundeseinheitlichen Regelung zum Rauchverbot geäußert. Der Bund hat in diesem Bereich (und auch in einigen anderen Bereichen wie z.B. Schulen, Krankenhäusern etc.) nicht die Befugnis, den Ländern vorzuschreiben, wie sie die Gesetze machen müssen. Hier kann das jedes Land seine eigene Regelung treffen.

Ende März habe sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf einer Konferenz getroffen und Regelungen im Bereich Rauchverbot/Nichtraucherschutz beschlossen. Demnach soll das Rauchen künftig in Behörden, Bildungs-, Gesundheits- und Kultureinrichtungen, in Verkehrsmitteln und Discos verboten werden. Damit folgen die Länder den Bestimmungen des Bundes. Die meisten Bundesländer haben darüber hinaus beschlossen, dass in gastronomischen Lokalitäten nur noch in abgetrennten Raucherräumen erlaubt werden soll.

Ich hätte mir auch eine bundeseinheitliche Regelung für den Nichtraucherschutz gewünscht und bedauere es, dass die Länder eine eher lockere Regelung getroffen haben. Sollte es eine Initiative geben, die gut und sinnvoll ist und auf keine juristischen Mängel stößt, so würde ich mich dafür einsetzen.

Viele Grüße aus Berlin
Ihr Hubert Hüppe

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