Frage an Hubert Hüppe von Klaus D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hüppe,
Sie haben dem Gesetz zur Gesundheitsreform zugestimmt. Sind Sie von der "Qualität" so überzeugt, ist es wirklich besser, als viele Gegenstimmen behaupten, ist es im wahrsten Sinne des Wortes wirklich eine Reform? Wollten Sie mit JA stimmen, oder gibt es ihnen noch, den Fraktionszwang? Hätte eine schwarz/gelbe Lösung anders ausgesehen? Gibt es gar 2009 eine Reform der Reform?
mfg
Dr. Klaus Frye
Sehr geehrter Herr Dr. Frye,
wäre die Gesundheitsreform in meinen Augen qualitativ nicht haltbar gewesen, so hätte ich nicht mit JA gestimmt. Im Übrigen habe ich auch selbst als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit daran mitgewirkt.
Ich unterstütze die Reform, auch wenn ihr viele Menschen kritisch gegenüberstehen. Doch sie ist notwendig, um auch künftig den Standard im Gesundheitswesen halten zu können. Dazu trägt z. B. auch die erstmals eingeführte Pflicht zur Krankenversicherung bei. Künftig steht niemand mehr ohne eine Versicherung im Krankheitsfall da. Dies gilt sowohl für die gesetzlich Versicherten wie auch für Mitglieder bei den privaten Versicherungsträgern.
Darüber hinaus ist diese Reform keine Streichliste von Leistungen, wie es oftmals dargestellt wird. In vielen Bereichen wird ein Leistungsausbau stattfinden, in denen er schon lange nötig war. Vor allem die Behandlungs- und Betreuungssituation von Schwerstkranken wird durch einen Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung deutlich verbessert. An diesem Beispiel ist zu erkennen, dass neue Leistungen nicht unbedingt zu mehr Kosten führen, da nun Palliativleistungen für Sterbende auch ambulant eingesetzt werden können. In einem solchen Fall paart sich Menschlichkeit mit Wirtschaftlichkeit. Zum einen hegen viele Sterbende den Wunsch zu Hause im Kreise der Angehörigen zu sterben und nicht in einer anonymen Klinik mit anonymem Personal. Zum anderen sind die Behandlungs- und Betreuungskosten im ambulanten Bereich deutlich geringer als bei einem stationären Aufenthalt.
Des Weiteren müssen ab dem 1. April 2007 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Pflichtleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Dies bedeutet, dass alte und pflegebedürftige sowie schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Rehabilitation haben. Menschen mit Behinderung werden künftig individuell und auf Dauer mit Hilfsmitteln versorgt.
Die Reform bringt aber nicht nur Vorteile für die Leistungsempfänger, sondern ist ein Schritt zur Zukunftssicherung des Gesundheitssystems. Durch die erweiterten Möglichkeiten der Kassen mit Leistungserbringern Verträger, wie z.B. Hausarztverträge oder Verträge zu Integrationsversorgung abzuschließen, ergibt sich mehr Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderungen im Gesundheitssystem folgt aus den gesellschaftlichen Umständen, die eine besondere Herausforderung an die Sozialsysteme darstellen. Durch den Geburtenrückgang in den vergangenen Jahrzehnten, gibt es immer weniger Beitragszahler, die einer immer älter werdenden Gesellschaft gegenüberstehen. Die Reform kommt der Notwenigkeit zur zukünftigen Sicherung des Sozialsystems im Allgemeinen und des Gesundheitssystems im Besonderen, in einem ersten Schritt nach.
Sicherlich ist dieses Gesetz ein Kompromiss zwischen den beiden Koalitionsparteien. In einer großen Koalition müssen unterschiedliche Zielvorstellungen realisiert werden. Und dies ist uns gelungen. In Bezug auf ein schwarz-gelbes Gesundheitskonzept bleibt zu sagen, dass ich das Konzept einer freiheitlich, privaten Versicherung, wie es von der FDP gefordert wird, nicht mittragen könnte. Das Prinzip der Aufteilung in gesetzliche und private Krankenversicherung sollte erhalten bleiben. Ich würde durchaus die Solidarische Gesundheitsprämie im weiteren Sinne für geeignet halten. Hierbei würde jede erwachsene Person beitragspflichtig bleiben. Die Beiträge in der GKV würden in diesem Fall nicht mehr nach Leistungsfähigkeit (Einkommen) gezahlt, sondern jede gesetzliche Krankenkasse könnte selbst einen Betrag festlegen, der dann von den Mitgliedern gezahlt werden müsste. In Fällen, in denen diese Prämie nicht gezahlt werden könnte, soll ein sozialer Ausgleich aus Steuergeldern bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe