Frage an Hubert Hüppe von Herbert R. bezüglich Soziale Sicherung
Aufgrund meines privaten Status war es mein Ziel, mit Erreichen meines 60. Lebensjahres in Rente zu gehen. Auf mein 60. Lebensjahr habe ich meine komplette Altersversorung ausgerichtet. Ich bin Jahrgang 1950 (Geburtsdatum 24.10.1950), bin seit etwa 20 Jahren mit 50 % schwerbehindert, verlängert ist dies bis Oktober 2011. Aufgrund dieser Daten ist es für mich bisher möglich, ab 01.11.2010 in Rente zu gehen. Ich habe mir jeweils in 2005 als auch in 2006 Rentenbescheide erstellen lassen, die bestätigen, dass ich keinen Rentenabschlag in Kauf nehmen muss. Aus dem Bescheid zitiere ich: Die Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt 35 Jahre. Diese Wartezeit ist erfüllt. Schwerbehinderung ist seit etwa 20 Jahren gegeben und ist bis 2011 bestätigt. Aus den gesetzlichen Regelungen zu den Rentenabschlägen ergibt sich für Sie folgendes: Kein Rentenabschlag aufgrund der Vertrauensschutzregelung bei einem Rentenbeginn ab 01.11.2010. Nun meine Frage: mit Datum vom 29.11.2006 sind im Bundestag Änderungen angekündigt oder beschlossen, die verschiedenen Rentenalter hochzusetzen (von 65 auf 67 Jahren usw.). Meine Situation ist meines Wissens ebenfalls betroffen (Erhöhung von 60 auf 62 Jahren). In den Medien ist aber immer zu lesen, dass es hier eine Vertrauensschutzregel gibt und die Änderungen erst ab 2012 greifen. Dies ist aber immer im Zusammenhang der Erhöhung von 65 auf 67 Jahren zu sehen. Meine Frage ist, ob es auch für meine Situation diesen Vertrauensschutz gibt, ich also ohne Abschlag in 2010 in Rente gehen kann. Ich wäre Ihnen für entsprechende schriftlichen Erläuterungen dankbar, da ich möglicherweise einen Altersteilzeitvertrag abschliesse (bis 0ktober 2010), der ja nur greifen kann, wenn ich dann auch nahtlos am 01.11.2010 in Rente übergehen kann. Vorab herzlichen Dank.
Herbert Rose
Sehr geehrter Herr Rose,
Danke für Ihre Anfrage zur Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Obwohl das Renteneintrittsalter auch für schwerbehinderte Menschen erhöht wird, können Sie wie gewünscht im Jahr 2010 mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, da die geplanten Gesetzesänderungen erst ab 2012 greifen werden.
Sie fallen ohnehin noch unter die alten Vertrauensschutzregeln, da Sie vor dem 17. November 1950 geboren sind und ende 2000 als schwerbehindert galten. Die danach zum Zeitpunkt des Renteneintritts notwendigen Voraussetzungen einer Schwerbehinderung und der 35-jährigen Wartezeit sind in Ihrem Fall erfüllt.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist. Bislang hat lediglich die Erste Lesung stattgefunden. Um für sich ganz sicher zu gehen, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen und sich einen neuen Rentenbescheid erstellen lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Hubert Hüppe, MdB