Frage an Hubert Hüppe von Mathias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hüppe,
ich habe eine Frage, die Ihr Demokratieverständnis an sich betrifft. Marco Bülow, MdB, hat eine freiwillige Selbstverpflichtung für Bundestagsabgeordnete verfasst, die einige Abgeordnete, fraktionsübergreifend schon unterzeichnet haben. Meine Frage an Sie ist, ob Sie diese in der nächsten Legislaturperiode auch unterzeichnen werden?
Die Selbstverpflichtung verpflichtet Sie zum genauen Offenlegen Ihrer Nebeneinkünfte, Transparenz im Umgang mit Lobbyisten und zur klaren Trennung zwischen Dienst- und privatem Leben. Im Detail finden Sie die Selbstverpflichtung auf der Internet Seite von Marco Bülow: https://www.marco-buelow.de/verhaltenskodex-fuer-abgeordnete/#toggle-id-1.
Vielen Dank für die Antwort,
M. S.
Sehr geehrter Herr S.,
mir ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, woran sie bei mir sind. Deshalb habe ich 1998 als – soweit ich weiß – erster Abgeordneter damit angefangen, meinen Einkommensteuerbescheid zu veröffentlichen.
Ich konzentriere mich auf mein Mandat und habe weder einen Nebenjob, noch erhalte ich Honorare für Vorträge bei Lobbyisten. Die einzigen Nebenämter, die ich ausübe, sind Ehrenämter, insbesondere bei Behindertenverbänden, wofür ich natürlich kein Geld bekomme.
Im Gegensatz zu meinem Dortmunder Bundestagskollegen Marco Bülow, dessen Steuerbescheid nur nach Absprache im Wahlkreisbüro einsehbar ist, stelle ich meinen Einkommensteuerbescheid auf meiner Webseite zum Download zur Verfügung. Nur die Angaben zu meiner Frau sind im Steuerbescheid geschwärzt, um ihre Daten zu schützen. Gerade in dieser Woche habe ich den aktuellen Bescheid als PDF online gestellt:
http://www.huberthueppe.de/WordPress/wp-content/uploads/2013/06/Hubert-Hueppe-Steuerbescheid-2015-UA.pdf
Meine Termine in Berlin und im Wahlkreis werden auf www.huberthueppe.de veröffentlicht und anschließend in den allermeisten Fällen sogar mit einem Foto auf meiner Facebookseite www.facebook.com/hubert.hueppe für jedermann öffentlich einsehbar dokumentiert. Darunter sind natürlich auch Termine mit Verbands-, Unternehmens- und Patientenvertretern.
Mein transparenter Umgang mit dem Mandat hat sogar dazu geführt, dass einige Kommunalpolitiker meinem Vorbild gefolgt sind. Allerdings kann ich auch nachvollziehen, wenn zum Beispiel Kollegen mit familiengeführten Unternehmen aus Wettbewerbsgründen oder Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger ihre Bescheide nicht veröffentlichen. Ich will niemandem etwas vorschreiben, sondern mit gutem Beispiel vorangehen.
Da ich seit fast 20 Jahren nicht nur von Transparenz rede, sondern Transparenz lebe, sehe ich keine Notwendigkeit darüber hinaus noch eine Selbstverpflichtung zu unterzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe MdB