Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU
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Frage von Ines E. •

Frage an Hubert Hüppe von Ines E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

U.a. Bundestagsdebatten belegen, dass Bundestagsabgeordneten die
problematische Situation von Schwerbehinderten gegenüber von
Sozialbehörden finanzierten medizinischen Gutachtern bekannt ist.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/129/1712947.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707924.pdf
Auch der Datenschutzbeauftragte bemängelte die Situation.

In Polizeiverhören müssen Verhörsprotokolle vom Verhörten
unterschrieben werden. In Hartz4System werden Beurteilungen Beurteilten
vorgelegt, bevor sie Aktenstatus erhalten.

Sie arbeiteten als Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. Würden Sie
mit mir (Schwerbehinderte/Kulturwissenschaftlerin) kooperieren, um das
Recht auf Kenntnisnahme von medizinischen Gutachten vor Weitergabe und
Dokumentenstatus durchzusetzen?

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Dezember. Ich stimme Ihnen zu, die Beeinflussung von Gutachtern in gerichtlichen Prozessen und die Erstellung sogenannter Gefälligkeitsgutachten sowie die Verschleppung von Gerichtsverfahren zugunsten der Versicherungen und zum Leidwesen der Betroffenen sind Probleme, mit denen gerade Menschen mit Behinderungen oft zu kämpfen haben.

Verschiedenen Untersuchungen zufolge schließen sich die Richter in Deutschland in bis zu 97% der Streitfälle dem Standpunkt der befragten Gutachter und Sachverständigen an. Es ist daher sehr wichtig, dass Gutachten von unabhängigen Fachexperten erstellt werden. Bisher ist es den Gerichten überlassen, parteiische Gutachten zu enttarnen und zu verfügen, dass sie nicht für den Versicherungsprozess verwendet werden dürfen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen es den Gerichten daher ermöglichen bzw. sie in die Pflicht nehmen, Gutachten entsprechend überprüfen und bei Bedarf aussortieren zu können. Wie die Bundesregierung in der von Ihnen zitierten Antwort an die Fraktion die Linke ausführt (Bundestagsdrucksache 17/12947), sieht sie diese Rahmenbedingungen ausreichend gegeben und keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf. So hätten neben den Einflussmöglichkeiten des Gerichtes auch die Prozessparteien bereits nach jetziger Rechtslage die Möglichkeit, in bestimmtem Umfang Einfluss auf die Wahl der Sachverständigen zu nehmen (siehe § 404 Absatz 3 Zivilprozessordnung (ZPO)). So könnten sie Sachverständige bei Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach § 406 ZPO ablehnen.

Die Große Koalition hat bereits angekündigt, die Qualität von Gutachten zu verbessern. So hält der heute unterzeichnete Koalitionsvertrag auf S. 154 fest: „Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich im Mai 2013 dafür ausgesprochen, das Gutachter und Sachverständige vor Gericht künftig etwaige Zweifel an ihrer Unabhängigkeit selbst ausräumen sollen (siehe bspw. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54409/Petitionsausschuss-empfiehlt-Ueberpruefung-medizinischer-Gutachter ). Geschädigte hätten damit vor deutschen Gerichten eine höhere Chance, dass ihr Fall von wirklich neutralen Fachexperten beurteilt wird.

Seien Sie versichert, dass ich mich als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen für das Recht der Betroffenen auf eine unabhängige, qualitativ hochwertige Begutachtung und einen fairen Prozess einsetze.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Hüppe, MdB

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